Mütter und Eltern in Polen

  • Wie sind Mutterschutz und Erziehungsurlaub geregelt?

Mutterschutz: Für Frauen besteht während einer Schwangerschaft und Mutterschaft ein besonderer Arbeitsplatzschutz.

    • Während einer Schwangerschaft oder des Mutterschaftsurlaubs darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis weder kündigen noch auflösen.
    • Befristete Arbeitsverträge, die nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats erlöschen würden, werden bis zum Tag der Entbindung verlängert.
    • Schwangere dürfen keine Überstunden oder Nachtarbeit leisten; sie dürfen ohne ihre Zustimmung nicht von ihrem festen Arbeitsplatz an andere Arbeitsorte entsandt oder im Gleitzeitsystem beschäftigt werden.
    • Frauen dürfen grundsätzlich nicht in besonders ermüdenden oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung aufgelistet sind, beschäftigt werden.

Mutterschaftsgeld/Mutterschaftsurlaub steht einer versicherten Person zu, die während der Krankengeldversicherung oder während des Erziehungsurlaubs:

    • ein Kind geboren hat,
    • ein Kind im Alter von bis zu 7 Jahren angenommen hat oder
    • ein Kind bis zum 10. Lebensjahr angenommen hat, wenn die Schulpflicht gegenüber dem Kind verschoben wurde und beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Annahme des Kindes eingereicht hat.
    • ein Kind im Alter von bis zu 7 Jahren als Pflegefamilie aufgenommen hat, oder – wenn die Schulpflicht gegenüber dem Kind verschoben wurde – ein Kind bis zum 10. Lebensjahr angenommen hat, allerdings mit Ausnahme der mit dem Kind nicht verwandten Mitglieder einer professionellen Pflegefamilie.

Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum von

    • 20 Wochen (140 Tagen) – bei der Geburt eines Kindes bei einer Entbindung,
    • 31 Wochen (217 Tagen) – bei der Geburt von zwei Kindern bei einer Entbindung,
    • 33 Wochen (231 Tagen) – bei der Geburt von drei Kindern bei einer Entbindung,
    • 35 Wochen (245 Tagen) – bei der Geburt von vier Kindern bei einer Entbindung,
    • 37 Wochen (259 Tagen) – bei der Geburt von fünf und mehr Kindern bei einer Entbindung

ausgezahlt.

Der Arbeitnehmer/der Vater hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen, bis das Kind 2 Jahre alt wird. Der Urlaub kann am Stück bzw. in zwei einwöchigen Zeitabschnitten in Anspruch genommen werden.

Die Höhe des Mutterschafts-/Vaterschaftsgeldes beträgt 100 % des Arbeitslohns. Die Bemessungsgrundlage ist die Höhe der durchschnittlichen Monatsvergütung, welche die berechtigte Person in den letzten 12 Monaten vor dem Monat bezogen hatte, in dem das Recht begründet wurde.

Nach der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs hat die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternurlaub für den Zeitraum von:

    • bei der Geburt eines Kindes bei einer Entbindung: bis zu 32 Wochen,
    • bei der Geburt von mehr als einem Kind bei einer Entbindung: bis zu 34 Wochen.

Dieser Urlaubsanspruch besteht für die beiden Eltern gesamt. Der Elternurlaub wird am Stück oder in maximal vier Zeitabschnitten von mindestens 6 Wochen spätestens bis Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 6. Lebensjahr abgeschlossen hat, gewährt. Während des Elternurlaubs kannst du bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall verlängert sich der Erziehungsurlaubsanspruch entsprechend, bis höchstens 64 (1 Kind) bzw. 68 Wochen (mehr als 1 Kind).

Während des Elternurlaubs beträgt das Elterngeld 100 % des Arbeitslohns für die ersten 6 Wochen (8 Wochen bei Geburt mehrerer Kinder und 3 Wochen bei Annahme eines Kindes) und 60 % für die übrige Zeit.

Der Nettobetrag des Mutterschafts-/Vaterschafts-/Elterngelds muss allerdings bei mindestens 1.000 PLN (ca. 240 Euro) liegen.

Nach der Inanspruchnahme des Mutterschafts- und Elternurlaubs kannst du in den unbezahlten Erziehungsurlaub gehen. Die maximale Dauer des Erziehungsurlaubs beträgt 36 Monate, wovon 1 Monat ausschließlich für das zweite Elternteil bestimmt ist, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes. Der Erziehungsurlaub kann von der Mutter oder dem Vater (oder dem Vormund) in maximal fünf Zeitabschnitten beansprucht werden.