Regelungen im Krankheitsfall in Deutschland

Was steht mir im Krankheitsfall zu?

Sind Sie arbeitsunfähig, erhalten Sie bis zu 6 Wochen das volle Arbeitsentgelt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat. Nach diesen 6 Wochen erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkassen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am darauf folgenden Tag eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Erkundigen Sie sich über die betrieblichen Regelungen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber erhöht sich infolge derselben Krankheit um höchstens weitere 6 Wochen, wenn:

  • vor erneuter Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate wegen derselben Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestand,
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

Sind Sie nach der Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, stehen Ihnen erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu, auch wenn Sie Ihre Arbeit zwischenzeitlich nicht wieder aufgenommen haben.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Krankheitsfällen. In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld (bzw. Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft – siehe Informationen zu Sozialer Sicherheit). Achtung: Arbeitsunfälle müssen unverzüglich gemeldet werden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihren (Durchgangs-)Arzt.