Arbeitnehmervertretung in Deutschland

Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer?

Im Betrieb werden die Arbeitnehmerinteressen in der Regel von gewählten Betriebs- oder Personalräten vertreten. Diese sind gesetzlich durch das Betriebsverfassungsgesetz bzw. durch das jeweilige Personalvertretungsgesetz geschützt. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Die Betriebs- und Personalräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in personellen und sozialen Fragen. Sie achten auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. und wirken bei Fragen des Arbeitsschutzes, der Personalplanung, der Arbeitszeiten etc. mit.

Für Jugendliche und Auszubildende sind die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) wichtige Ansprechpartner.

Neben den Betriebsräten gibt es in einigen Betrieben gewerkschaftliche Vertrauensleute. Die Gewerkschaften sind nach Branchen organisiert und agieren auf nationaler und regionaler Ebene. Unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind acht Mitgliedsgewerkschaften. Diese vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und schließen die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden ab. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig.

Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz.

Zu den Kontakten der DGB-Regionsgeschäftsstellen und der Gewerkschaften.

Weitere Informationen zu Betriebsräten in Deutschland:

Probleme im Betrieb? Betriebsräte – Wichtige Akteure in Deutschland! (PDF, 2 MB)