Drucken

ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag
- Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitszeit

- Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
flagge_deflagge_czflagge_pl


Krankheit

- Entgeltfortzahlung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Urlaub

- Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
flagge_deflagge_czflagge_pl


Kündigung

- Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Mütter und Eltern

- Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitnehmervertretung

- Betriebsrat, Gewerkschaften
flagge_deflagge_czflagge_pl


SOZIALE SICHERHEIT

Grundprinzipien
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitslosenversicherung

- Beiträge, Leistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Familienleistungen

- Kindergeld, Elterngeld
flagge_deflagge_czflagge_pl


Kranken-/Krankengeldversicherung

- Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Rentenversicherung

- Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Unfallversicherung

- Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum

flagge_deflagge_czflagge_pl

 

Familienleistungen in Polen

Unter Familienleistungen fallen Leistungen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können (z.B. Kindergeld) und Leistungen, die in den ersten Lebensjahren des Kindes gewährt werden, wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und sich stattdessen um die Kinderbetreuung kümmert (z.B. Elterngeld).

In welchem Land erhalte ich Familienleistungen?

Grundsätzlich gilt, dass Sie die Leistungen vorrangig im Beschäftigungsland erhalten. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Eltern in unterschiedlichen Ländern der EU leben und arbeiten oder wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die Familie mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedsstaat lebt.

Wenn beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU erwerbstätig sind, ist der Anspruch in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist. Wichtig ist, dass der andere Staat nachrangig leistungsverpflichtet sein kann. In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist, z. B. die Differenz zwischen dem Kindergeld in Tschechien und Deutschland bei einem Grenzgänger aus Deutschland, der in Tschechien erwerbstätig ist.

Was ist das Erziehungsgeld?

Hier handelt es sich um eine Leistung an Personen, die für die Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Die Leistung wird für 24 Monate gewährt (36 Monate bei Alleinerziehenden oder im Falle einer Mehrlingsgeburt, 72 Monate bei behinderten Kindern). Voraussetzung ist, dass das monatliche Pro-Kopf-Einkommen der Familie 25 % des nationalen Durchschnittslohns des Vorjahres nicht übersteigt. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt PLN 400 (€ 100) pro Monat.

Was sind die Bedingungen für die Familienzulage/Kindergeld?

Sie dient der teilweisen Deckung der Ausgaben für den Unterhalt des Kindes. Ihre Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Sie wird an berechtigte Eltern oder an ein Elternteil oder einen 34 Pfleger des Kindes, den Vormund oder an volljährige Studierende gezahlt.

Die monatlichen Beträge pro Kind hängen vom Alter ab:

  • unter 5 Jahren: PLN 68 (17 €)
  • 6 bis 18 Jahre: PLN 91 (22 €)
  • 18 bis 24 Jahre: PLN 98 (24 €)

Je nach familiärer und gesundheitlicher Situation kann ein Zuschlag zur Familienzulage gewährt werden, z. B. im Falle von Alleinerziehenden (170 PLN monatlich), kinderreichen Familien (80 PLN monatlich für das dritte und jedes weitere Kind), Ausbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für ein behindertes Kind (60 bzw. 80 PLN monatlich), des Besuchs einer Schule außerhalb des Wohnortes (50 bzw. 90 PLN monatlich) oder bei Schuljahresbeginn (100 PLN je Schuljahr).

Für den Erwerb des Anspruchs auf Familienzulage und die entsprechenden Zuschläge muss das Einkommenskriterium erfüllt sein. Das Pro-Kopf-Einkommen der Familie darf im Monat PLN 504 (126 €) nicht überschreiten. Für Familien mit behinderten Kindern liegt diese Grenze bei PLN 583 (145 €).