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ARBEITSRECHT
Arbeitsvertrag - Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
  
Arbeitszeit - Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
  
Krankheit - Entgeltfortzahlung
  
Urlaub - Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
  
Kündigung - Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
  
Mütter und Eltern - Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
  
Arbeitnehmervertretung - Betriebsrat, Gewerkschaften
  
SOZIALE SICHERHEIT
Grundprinzipien
  
Arbeitslosenversicherung - Beiträge, Leistungen
  
Familienleistungen - Kindergeld, Elterngeld
  
Kranken-/Krankengeldversicherung - Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
  
Rentenversicherung - Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
  
Unfallversicherung - Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
  
Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum
  
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Familienleistungen in Polen
Unter Familienleistungen fallen Leistungen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren
Unterhalt sorgen können (z.B. Kindergeld) und Leistungen, die in den ersten Lebensjahren des
Kindes gewährt werden, wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und sich stattdessen um die
Kinderbetreuung kümmert (z.B. Elterngeld).
In welchem Land erhalte ich Familienleistungen?
Grundsätzlich gilt, dass Sie die Leistungen vorrangig im Beschäftigungsland erhalten. Dies gilt
beispielsweise dann, wenn die Eltern in unterschiedlichen Ländern der EU leben und arbeiten
oder wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die Familie mit ihrem Kind in einem anderen
Mitgliedsstaat lebt.
Wenn beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU erwerbstätig sind, ist der Anspruch
in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist. Wichtig ist, dass
der andere Staat nachrangig leistungsverpflichtet sein kann. In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge
zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist, z. B. die Differenz zwischen
dem Kindergeld in Tschechien und Deutschland bei einem Grenzgänger aus Deutschland,
der in Tschechien erwerbstätig ist.
Was ist das Erziehungsgeld?
Hier handelt es sich um eine Leistung an Personen, die für die Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit
unterbrechen. Die Leistung wird für 24 Monate gewährt (36 Monate bei Alleinerziehenden
oder im Falle einer Mehrlingsgeburt, 72 Monate bei behinderten Kindern). Voraussetzung ist, dass
das monatliche Pro-Kopf-Einkommen der Familie 25 % des nationalen Durchschnittslohns des
Vorjahres nicht übersteigt. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt PLN 400 (€ 100) pro Monat.
Was sind die Bedingungen für die Familienzulage/Kindergeld?
Sie dient der teilweisen Deckung der Ausgaben für den Unterhalt des Kindes. Ihre Höhe richtet
sich nach dem Alter des Kindes. Sie wird an berechtigte Eltern oder an ein Elternteil oder einen
34 Pfleger des Kindes, den Vormund oder an volljährige Studierende gezahlt.
Die monatlichen Beträge pro Kind hängen vom Alter ab:
- unter 5 Jahren: PLN 68 (17 €)
- 6 bis 18 Jahre: PLN 91 (22 €)
- 18 bis 24 Jahre: PLN 98 (24 €)
Je nach familiärer und gesundheitlicher Situation kann ein Zuschlag zur Familienzulage gewährt
werden, z. B. im Falle von Alleinerziehenden (170 PLN monatlich), kinderreichen Familien (80 PLN
monatlich für das dritte und jedes weitere Kind), Ausbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für
ein behindertes Kind (60 bzw. 80 PLN monatlich), des Besuchs einer Schule außerhalb des Wohnortes
(50 bzw. 90 PLN monatlich) oder bei Schuljahresbeginn (100 PLN je Schuljahr).
Für den Erwerb des Anspruchs auf Familienzulage und die entsprechenden Zuschläge muss das
Einkommenskriterium erfüllt sein. Das Pro-Kopf-Einkommen der Familie darf im Monat PLN 504
(126 €) nicht überschreiten. Für Familien mit behinderten Kindern liegt diese Grenze bei PLN 583
(145 €).
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