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ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag
- Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
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Arbeitszeit

- Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
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Krankheit

- Entgeltfortzahlung
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Urlaub

- Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
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Kündigung

- Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
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Mütter und Eltern

- Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
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Arbeitnehmervertretung

- Betriebsrat, Gewerkschaften
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SOZIALE SICHERHEIT

Grundprinzipien
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Arbeitslosenversicherung

- Beiträge, Leistungen
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Familienleistungen

- Kindergeld, Elterngeld
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Kranken-/Krankengeldversicherung

- Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
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Rentenversicherung

- Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
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Unfallversicherung

- Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
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Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum

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Arbeitnehmervertretung in Tschechien

Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer?

Im Betrieb werden die Interessen der Arbeitnehmer von den gewerkschaftlichen Grundorganisationen vertreten. Sie wirken entweder bei den einzelnen Arbeitgebern oder können Gewerkschaftsmitglieder von mehreren Arbeitgebern vereinigen, die in der jeweiligen Region wirken. Ziel der Gewerkschaftsorganisationen ist es vor allem, Kollektivverträge abzuschließen, die insbesondere die Arbeits- und Lohnbedingungen aller Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber regeln. Der Arbeitgeber informiert zum Beispiel das zuständige Gewerkschaftsorgan über die Entwicklung von Löhnen und Gehältern, über die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers, über Änderungen in der Arbeitsorganisation, im Bewertungs- und Entlohnungssystem der Arbeitnehmer, im Schulungs- und Bildungssystem der Arbeitnehmer, über Maßnahmen zur Verbesserung von Hygiene und Arbeitsschutz. Bei einem Arbeitgeber können außerdem ein Betriebsrat sowie Vertreter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewählt werden.

Die Gewerkschaften haben zudem nationale, regionale und branchenbezogene Strukturen. In der Tschechischen Republik ist die Böhmisch-Mährische Konföderation der Gewerkschaftsverbände (ČMKOS) die größte Gewerkschaftszentrale. Sie vereint derzeit 30 Mitgliedsgewerkschaften, die nach Branchen organisiert sind. In den Regionen finden Sie Regionalräte der Gewerkschaftsverbände und regionale Rechtsberatungsstellen für Gewerkschaftsmitglieder. In den einzelnen Gewerkschaften (sog. Gewerkschaftsverbänden) schließen sich die einzelnen gewerkschaftlichen Grundorganisationen zusammen, in der Regel nach Berufszugehörigkeit oder fachlicher Ausrichtung der Arbeitsstätte. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig. Als Mitglied einer Gewerkschaft der ČMKOS haben sie Anspruch auf Rechtsschutz.

Weitere Informationen zu den Mitgliedsgewerkschaften sowie zu den regionalen Rechtsberatungsstellen finden Sie auf der Webseite der ČMKOS unter www.cmkos.cz.