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ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag
- Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
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Arbeitszeit

- Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
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Krankheit

- Entgeltfortzahlung
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Urlaub

- Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
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Kündigung

- Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
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Mütter und Eltern

- Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
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Arbeitnehmervertretung

- Betriebsrat, Gewerkschaften
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SOZIALE SICHERHEIT

Grundprinzipien
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Arbeitslosenversicherung

- Beiträge, Leistungen
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Familienleistungen

- Kindergeld, Elterngeld
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Kranken-/Krankengeldversicherung

- Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
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Rentenversicherung

- Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
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Unfallversicherung

- Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
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Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum

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Arbeitszeitregelung in Tschechien

Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?

Die gesetzliche festgelegte Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden pro Woche. In den Tarifverträgen (Kollektivverträgen) kann eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden.

Festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeiten gelten für folgende Arbeitnehmergruppen:

  • Untertage, bei der Förderung von Kohle, Erzen und Nicht-Erzrohstoffen, im Grubenausbau und im Bergbau bei der geologischen Erkundung 37,5 Stunden;
  • Dreischicht- und ununterbrochener Betrieb 37,5 Stunden,
  • Zweischichtbetrieb 38,75 Stunden;
  • Personen unter 18 Jahre (auch in der Summe der Arbeitszeiten aus mehreren sog. arbeitsrechtlichen Verhältnissen) 40 Stunden wöchentlich, wobei die Dauer einer Schicht an einem Tag auf höchstens 8 Stunden begrenzt ist.

Welche Pausen stehen mir zu?

Spätestens nach 6 Arbeitsstunden, bei jugendlichen Arbeitnehmern nach 4,5 Arbeitsstunden, ohne Unterbrechung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Die gewährten Ruhe- und Essenspausen werden auf die Arbeitszeit nicht angerechnet.

Wie ist Teilzeitbeschäftigung geregelt?

Teilzeitarbeit kann im Arbeitsvertrag oder in einem anderen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (individuell) sowohl aus betrieblichen Gründen auf der Seite des Arbeitgebers als auch aus gesundheitlichen, familiären oder sonstigen beim Arbeitnehmer liegenden persönlichen Gründen vereinbart werden, sofern dem keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Die kürzere Arbeitszeit muss dabei nicht auf alle Arbeitstage verteilt werden. Dem Arbeitnehmer steht ein der kürzeren Arbeitszeit entsprechender Lohn zu. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass dieser auch über den Umfang der vereinbarten verringerten Arbeitszeit arbeitet. Als Überstunden (mit entsprechenden Zuschlägen) zählen jedoch erst diejenigen Arbeitsstunden, die über die bei dem Arbeitgeber für entsprechende Tätigkeiten festgelegte Wochenarbeitszeit für Vollzeitstellen hinaus gehen.