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ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag
- Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
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Arbeitszeit

- Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
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Krankheit

- Entgeltfortzahlung
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Urlaub

- Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
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Kündigung

- Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
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Mütter und Eltern

- Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
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Arbeitnehmervertretung

- Betriebsrat, Gewerkschaften
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SOZIALE SICHERHEIT

Grundprinzipien
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Arbeitslosenversicherung

- Beiträge, Leistungen
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Familienleistungen

- Kindergeld, Elterngeld
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Kranken-/Krankengeldversicherung

- Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
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Rentenversicherung

- Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
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Unfallversicherung

- Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
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Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum

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Regelungen zur Arbeitszeit in Polen

Wieviele Stunden beträgt die Arbeitszeit?

In Polen darf die Arbeitszeit 8 Stunden täglich bzw. durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich bei einer fünftägigen Arbeitswoche nicht übersteigen. Dies gilt für den üblichen Abrechnungszeitraum von nicht mehr als vier Monaten. In manchen Arbeitszeitsystemen kann die tägliche Arbeitszeit verlängert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit, zusammen mit Überstunden, darf durchschnittlich 48 Stunden im üblichen Abrechnungszeitraum nicht übersteigen. Jedem Arbeitnehmer müssen täglich elf Stunden bzw. wöchentlich 35 Stunden zur ununterbrochenen Erholung gewährt werden.

Welche Pausen stehen mir zu?

Bei einer durchgehenden Arbeit von 6 Stunden haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine bezahlte 15-minütige Arbeitspause. Die Verträge und Reglemente können eine unbezahlte Arbeitspause von bis zu 60 Minuten vorsehen.

Wie ist Teilzeitarbeit geregelt?

Der Arbeitgeber hat dem Antrag des Mitarbeiters auf Änderung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit nach seinen Möglichkeiten zu entsprechen. Der Abschluss eines die Teilzeitarbeit vorsehenden Arbeitsvertrages darf keine Benachteiligung bezüglich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gegenüber den Arbeitnehmern, die die selbe oder ähnliche Arbeit in Vollzeit ausüben, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der Beschäftigung in Vollzeit oder in Teilzeit zu informieren.