Drucken

ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag
- Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitszeit

- Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
flagge_deflagge_czflagge_pl


Krankheit

- Entgeltfortzahlung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Urlaub

- Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
flagge_deflagge_czflagge_pl


Kündigung

- Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Mütter und Eltern

- Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitnehmervertretung

- Betriebsrat, Gewerkschaften
flagge_deflagge_czflagge_pl


SOZIALE SICHERHEIT

Grundprinzipien
flagge_deflagge_czflagge_pl


Arbeitslosenversicherung

- Beiträge, Leistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Familienleistungen

- Kindergeld, Elterngeld
flagge_deflagge_czflagge_pl


Kranken-/Krankengeldversicherung

- Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Rentenversicherung

- Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
flagge_deflagge_czflagge_pl


Unfallversicherung

- Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
flagge_deflagge_czflagge_pl


Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum

flagge_deflagge_czflagge_pl

 

Regelungen im Krankheitsfall in Deutschland

Was steht mir im Krankheitsfall zu?

Sind Arbeitnehmer arbeitsunfähig, erhalten sie bis zu 6 Wochen das volle Arbeitsentgelt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat. Nach diesen 6 Wochen erhalten die Arbeitnehmer Krankengeld von ihren Krankenkassen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber erhöht sich infolge derselben Krankheit um höchstens weitere 6 Wochen, wenn:

  • vor erneuter Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate wegen derselben Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestand,
  • seit Beginn der 1. Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Krankheitsfällen. In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld (bzw. Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft – siehe Kapitel Soziale Sicherheit).