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ARBEITSRECHT
Arbeitsvertrag - Bestandteile, Gehalt, Mindestlohn, Probezeit, Befristung
  
Arbeitszeit - Stundenzahl, Pausen, Teilzeit
  
Krankheit - Entgeltfortzahlung
  
Urlaub - Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt
  
Kündigung - Kündigungsschutzgesetz, Fristen, Entschädigung
  
Mütter und Eltern - Mutterschutz, Elternzeit, Mutterschaftsgeld
  
Arbeitnehmervertretung - Betriebsrat, Gewerkschaften
  
SOZIALE SICHERHEIT
Grundprinzipien
  
Arbeitslosenversicherung - Beiträge, Leistungen
  
Familienleistungen - Kindergeld, Elterngeld
  
Kranken-/Krankengeldversicherung - Sachleistungen, Geldleistungen, Zuzahlung, Pflegeversicherung und -leistungen
  
Rentenversicherung - Rentenanspruch, Altersgrenzen, Rentenarten, Rentenberechnung
  
Unfallversicherung - Versicherungsumfang, Sachleistungen, Geldleistungen
  
Haftungsausschluss, Hinweise, Impressum
  
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Arbeitszeit in Deutschland
Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?
Die werktägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich mit 8 Stunden festgelegt (entspricht 40 Stunden
pro Woche). Sie kann jedoch auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb eines
Ausgleichszeitraumes von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschritten
werden. Tarifverträge legen unter Umständen eine niedrigere Arbeitszeit fest.
Welche Pausen stehen mir zu?
Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden 30 Minuten pro Tag und bei einer Arbeitszeit von über
9 Stunden 45 Minuten pro Tag. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens
15 Minuten aufgeteilt werden. Die Pausen müssen im Voraus, d. h. mindestens zu Beginn der
täglichen Arbeitszeit feststehen. Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
Wie ist Teilzeitarbeit geregelt?
Wenn sich ein Arbeitsplatz sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigung eignet, müssen
die Arbeitgeber ihn für Vollzeit und Teilzeit ausschreiben. Falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
den Wunsch nach Teilzeit haben, müssen die Arbeitgeber über die entsprechenden Teilzeitstellen,
die im Unternehmen besetzt werden sollen, informieren.
Falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern wollen, müssen sie mit den
Arbeitgebern eine Vereinbarung treffen, in der einvernehmlich die Arbeitszeit geregelt wird. Die
Arbeitgeber müssen dem Wunsch nach Teilzeit zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe
dagegen stehen. Das gilt aber nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Kündigung
eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin,
von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam.
Im Tarifvertrag können andere Regelungen zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
getroffen werden.
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