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ARBEITSRECHT Arbeitsvertrag
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ArbeitsrechtWer ist GrenzgängerEin Grenzgänger ist eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehrt (VO (EG) Nr. 883/2004). Im Folgenden wird nur auf die Beschäftigten nicht auf die selbstständig Erwerbstätigen eingegangen. Hinweis: Neben dieser Definition des Grenzgängers gibt es in einigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen eine steuerrechtliche Definition des Grenzgängers bzw. Ausnahmeregelungen, dass Grenzgänger unter bestimmten Voraussetzungen im Wohnstaat steuerpflichtig sind. In den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland, Polen und Tschechien gibt es diese Sonderregelungen jedoch nicht. Welches Arbeitsrecht gilt für mich?Für Grenzgänger gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des Landes, in dem sie arbeiten. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten im Betrieb wie einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hinweis: Gemäß VO (EG) 593/2008 kann auch vereinbart werden, dass ein anderes Arbeitsrecht als das des Arbeitslandes gilt. In diesem Fall müssen aber zwingende Rechtsvorschriften (z. B. Mindestlohn, Arbeitsschutzvorschriften usw.) des Arbeitslandes eingehalten werden. Arbeitsrecht in Deutschland
Was sollte ein Arbeitsvertrag enthalten?
Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
Wie ist die Höhe des Lohns/Gehalts geregelt?Die Höhe des Gehalts ist entweder in den Tarifverträgen geregelt oder wird mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Das gilt auch für Sonderzahlungen wie z. B. das 13. Monatsgehalt. Einen flächendeckenden Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 sowie die Aufnahme aller Branchen in das Entsendegesetz. Für bestimmte Tätigkeiten gelten branchenspezifische Mindestlöhne. Am 1. Oktober 2011 waren in Deutschland folgende Mindestlöhne in Kraft (siehe Tabelle unten). Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern bei regelmäßiger Lohnzahlung einen schriftlichen Beleg über den Betrag des verdienten Lohnes und der einzelnen Arten der vorgenommenen Abzüge aushändigen. Gibt es eine Probezeit?Die Probezeit darf nach Beginn des Arbeitsverhältnisses höchstens 6 Monate dauern. In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auszubildenden gilt mindestens eine 1-monatige und höchstens 4-monatige Probezeit. Ausbildungsverträge können während der Probezeit fristlos gekündigt werden. Kann ein Arbeitsvertrag befristet werden?Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?Die werktägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich mit 8 Stunden festgelegt (entspricht 40 Stunden pro Woche). Sie kann jedoch auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Tarifverträge legen unter Umständen eine niedrigere Arbeitszeit fest. Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
* Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erklärt Quelle: WSI – Tarifarchiv, Stand Juni 2012. Weitere aktuelle Informationen zu Branchenmindestlöhnen unter: Neben nationalen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gibt es auch nationale und regionale Tarifverträge, die jedoch – solange nicht für allgemeinverbindlich erklärt – nur zwischen Mitgliedern der Tarifvertragsparteien gelten. Für einen Arbeitnehmer gelten sie damit dann, wenn dieser Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und sein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die jeweils für Berlin und Brandenburg gültigen Tarifverträge finden Sie (in deutscher Sprache) unter: Die jeweils für Sachsen gültigen Tarifverträge finden sie (in deutscher Sprache) unter: |



